Die Geschichte der jüdischen Gemeinde Korbach

Niederlassungsbeschränkungen

Die Handelstätigkeit der Schutzjuden war offenbar recht erfolgreich und rief den Widerstand der eingesessenen Gewerbetreibenden hervor. Es kam zu Protesten gegen weitere Niederlassungserlaubnisse, die bewirkten, dass der Waldecker Fürst im Jahr 1788 den Landständen zusicherte, keine weiteren Niederlassungserlaubnisse mehr zu erteilen, bevor die Judenschaft im Lande bis auf 20 Familien ausgestorben oder sonst vermindert sein würde.

Eine Ausnahme sollte für hinterlassene Söhne inländischer (in Waldeck bereits ansässiger) Juden gelten, an denen aus wirtschaftlichen Gründen ein besonderes Interesse bestand . Sie mußten sehr vermögend und gute Bürger sein. Auch für Juden , die ein großes Vermögen ins Land brachten, sollten Sonderrechte gelten.

Der Korbacher Magistrat pochte sehr auf die Einhaltung der fürstlichen Zusage bezüglich der Niederlassungsbeschränkung. Hierzu folgendes Beispiel:

    Am 20. Mai 1801 wird der Stadt vom Fürsten mitgeteilt, dass dem ältesten Sohn des verstorbenen Schutzjuden Samuel Moses der Schutz gewährt werden solle, weil es unbillig sei, den Kindern des Verstorbenen den stillschweigend auf sie übergegangenen väterlichen Schutz zu entziehen, zumal sie das rückständige Schutz- und Nahrungsgeld bis auf einige Hundert Reichstaler abgetragen hätten.


Diese Absicht des Fürsten rief den Widerspruch der Stadt Korbach hervor, die den Fürsten mit Schreiben vom 11.2.1802 an sein den Landständen gegebenes Versprechen erinnerte.

Die Fürstliche Regierung erwiderte am 1. Februar 1802, dass im Hinblick auf die Convention von 1788 kein Widerspruch vorliege, weil sich der Fürst ausdrücklich vorbehalten habe, dass bei den Söhnen inländischer Juden, sofern sie vermögend und fleißige Leute wären, eine Ausnahme gemacht werden solle. Moses Samuel legte am 21. Dezember 1801 den Huldigungseid ab, und die Stadt Korbach wurde angewiesen, ihm den Schutz ungehindert angedeihen zu lassen.

Die Stadt Korbach opponierte aber trotzdem weiterhin gegen die Schutzgewährung und machte in einer Eingabe vom 11. Februar 1802 unter anderem darauf aufmerksam, dass durch die Juden Handel und Gewerbe der eingeborenen Christen zurückgebracht wurden und bereits neun jüdische Familien mit 59 Seelen in Korbach ansässig seien. Es wurde um Rücknahme des Schutzes gebeten. Widrigenfalls wurde mehr oder weniger versteckt angedroht, die Landstände zu mobilisieren und das Reichskammergericht einzuschalten. Ob das geschah, ist nicht überliefert. Jedenfalls blieb es bei der Entscheidung, denn die Familie Moses (später Mosheim) blieb in Korbach ansässig und entwickelte sich zu einer angesehenen Korbacher Kaufmannsfamilie.

Aus diesen und anderen Beispielen, so im "Korbacher Bürgerrechtsstreit" (siehe Seite 11) geht die sehr ablehnende Haltung des Korbacher Magistrats hervor, während die Waldeckische Landesregierung und der Fürst durchweg nachgiebiger und liberaler waren, was die Stadt zu mehr oder weniger versteckten Angriffen gegen den Fürsten veranlaßte, dem man allerdings einräumte, dass er sich von den Juden habe täuschen lassen und dass den Juden eingeräumte Rechte von diesen unrechtmäßig erschlichen wurden.

Aufhebung von Beschränkungen und Sonderabgaben

Die durch die französische Revolution von 1789 bereits bewirkte Gleichstellung der Juden in Frankreich, die später auch in den unter französischer Herrschaft stehenden Gebieten Deutschlands gilt (so zum Beispiel in Kurhessen, das von 1806 bis 1813 zu dem von Napoleon gegründeten Königreich Westfalen gehörte), kam es auch im Fürstentum Waldeck zu Ansätzen einer Liberalisierung der Judengesetzgebung. Im Jahr 1804 wurde der Leibzoll aufgehoben bzw. er wurde nur noch von auswärtigen Juden gefordert, die aus Ländern kamen, in denen er noch erhoben wurde.

Am 28. Januar 1814 erging im Fürstentum ein Organisationsedikt, das in § 48 die rechtliche Gleichstellung von Juden und Christen beinhaltete. Vom 1. April 1814 an entfiel auch die Zahlung des Schutzgeldes. Gegen die Bestrebungen zur Judenemanzipation gab es mannigfaltigen Widerstand. Die Landstände beschwerten sich, die Innungen und Gilden und die Städte erhoben Einwände, insbesondere die Stadt Korbach wehrte sich vehement gegen die Gleichstellung der Juden und es kam zu dem als "Korbacher Bürgerrechtsstreit" in die Geschichte eingegangene Auseinandersetzung zwischen dem Korbacher Magistrat, insbesondere dem Bürgermeister Hofrat Wigand einerseits, und dem Fürsten von Waldeck sowie der Korbacher Judenschaft auf der anderen Seite.

Die Gleichberechtigung der Juden war trotz des Edikts von 1814 zunächst noch als sehr theoretisch anzusehen; in der täglichen Praxis änderte sich vorerst bis auf den Fortfall von Leibzoll und Schutzgeld nicht allzu viel. Die Niederlassung von Juden in Waldeck blieb beschränkt und war von einer besonderen Erlaubnis abhängig. Obwohl das Schutzgeld entfallen war, wurde für die Heirats- und Niederlassungserlaubnis Geld erhoben.

Als zum Beispiel im Jahr 1830 Sirnon Wittgenstein (ein Sohn des Hoffaktors Moses Meier Wittgenstein), um Erlaubnis zur Eheschließung mit Ida Wittgenstein aus Bielefeld bzw. um die eheliche Niederlassung in Korbach bat, befürwortete der Stadtmagistrat zwar den Antrag, regte aber an, Sirnon Wittgenstein solle wenigstens 400 Reichstaler zur Reparatur der Kirchen und Schulhäuser zahlen. Als Begründung wurde auf die schlechte wirtschaftliche Lage der Stadt und auf die dringend erforderliche Reparatur der Stadtmauer verwiesen, die an verschiedenen Stellen eingefallen sei.

Aus einer anderen Quelle (Festschrift anläßlich des 250jährigen Jubiläums des Landeshospitals Flechtdorf im Jahr 1952) ist überliefert, dass für die Erlaubnis zur Heirat und ehelichen Niederlassung Beträge an das Landeshospital zu entrichten waren.

Erst als Folge der Revolution von 1848, des Fortfalls der innerdeutschen Zollgrenzen, der Bildung des Norddeutschen Bundes und letztlich durch die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871, wurde die volle rechtliche Gleichstellung der Juden bewirkt.

Streit um das Bürgerrecht

Gestützt auf den § 48 des Organisationsedikts von 1814 beantragten im gleichen Jahr die Juden Moses Meier Wittgenstein und Salomon Sirnon (Schwager v. M. M. Wittgenstein) das Korbacher Bürgerrecht. Beide waren damals schon sehr wohlhabend und betrieben den Export von heimischen Erzeugnissen, zum Beispiel Wolle, Leinen und Stoffen. Der Magistrat, der die Aufnahme als Bürger verweigerte, ließ sich auch nicht durch einen entsprechenden Befehl des Fürsten hierzu bewegen; auch Strafandrohungen wegen Ungehorsams änderten hieran nichts. Die Stadt konnte mit stets neuen Weigerungsgründen die Aufnahme als Bürger hinauszögern. Man warf den Antragstellern unter anderem unpatriotisches Verhalten und Paktieren mit Napoleon vor. Nun mag bei der städtischen Weigerung mitgespielt haben, dass die Stadt Korbach von alters her den Anordnungen der Landesherren nicht gerade willig nachkam, was bereits im Jahr 1366 zur Besetzung der Stadt durch den Grafen und Gefangennahme der unbotmäßigen Ratsherren führte. Auch konnte es der nach dem Selbstverständnis der damaligen Zeit herrschende Bürgerstolz kaum zulassen, dass Angehörige des immer noch "fremden" Volkes Israel gleichberechtigte Bürger sein und über die Geschicke der Stadt mitbestimmen wollten, denn zu dieser Zeit besaßen von den ca. 2000 Korbacher Einwohnern nur etwa 200 das Bürgerrecht.

Unter der Führung der wohlhabenden und entsprechend selbstbewußten Familie Wittgenstein, die sich als bedeutender Steuerzahler im Land Waldeck des fürstlichen Wohlwollens erfreuen konnte, verweigerte die damals schon gemeindlich organisierte Korbacher Judenschaft die Zahlung des Nahrungsgeldes an die Stadt und zahlte auch nicht mehr den Beitrag an die Kaufmannsgilde, den sie bis dahin entrichtet hatte, obwohl die jüdischen Händler nicht in die Kaufmannschaft aufgenommen wurden. Die Stadt ließ ihrerseits das rückständige Nahrungsgeld durch Pfändung beitreiben. So ging der Streit jahrzehntelang hin und her und wurde erst beendet, als die fortschrittlich- liberalen Ideen der Märzrevolution 1848 in Waldeck Eingang fanden und die Stadt Korbach zur Aufnahme der Juden als Bürger bewegten.

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